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Erste Schritte Gemeinschaftlicher Wareneinkauf, Mitgliederförderung, Beschlüsse, z.B. Strom, Gas

Dieser Mustertext ist einzelfallbezogen anzupassen. Hierzu ist ggf. ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir übernehmen keinerlei Haftung, dass das jeweilige Dokument für Sie geeignet ist.

Erste Schritte Gemeinschaftlicher Wareneinkauf, Mitgliederförderung, Beschlüsse, z.B. Strom, Gas

Um alles beim gemeinschaftlichen Wareneinkauf in einer Genossenschaft richtig zu machen, müssen vier Punkte beachtet werden.

  • Die Satzung muss für den gemeinschaftlichen Wareneinkauf vorbereitet werden (ist bei Ihnen bei der Gründung erfolgt).
  • Es muss einen Grundsatzbeschluss der Generalversammlung für den gemeinschaftlichen Wareneinkauf geben (siehe Download).
  • Es sollte zur Dokumentation für jede Förderung einen Vorstandsbeschluss geben, in denen die Regeln erklärt werden und in dem auf jeden Fall die Mindestbemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer erwähnt sein muss (siehe Menüpunkt Berechnungstool auf der Akademie).
  • Es müssen alle Mitglieder befragt werden ob sie an einer entsprechenden Förderung teilnehmen wollen. Dies muss protokolliert werden (siehe Download Mitgliederbefragung).

Wenn Sie diese Punkte einhalten, können Sie im gemeinschaftlichen Wareneinkauf viel erreichen, wie zum Beispiel:

  • Förderung von Mitgliedern durch Übernahme von Strom- und Gasverträgen: Voraussetzung ist, dass die Verträge auf die Genossenschaft lauten und ein entsprechender Grundsatzbeschluss der Generalversammlung vorliegt.
  • Rechnungsempfänger muss stets die Genossenschaft sein; private Auslagen können nur bei echten Betriebsausgaben erstattet werden, nicht bei Förderungen.

Download Mitglieder zu Förderung   Download Einkauf Urlaubsreise

Download Beschluss GV gemeinschaftlicher Wareneinkauf

Download Beschluss Wareneinkauf Nahrungsergänzungsmittel 

Download Beschluss gemeinschaftlicher Einkauf Waren allgemein

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