Beherrschung der Genossenschaft durch Vorstand oder Nicht-Vorstand
Die Leitung einer Genossenschaft obliegt grundsätzlich dem Vorstand. Er führt die Geschäfte, vertritt die Genossenschaft
Pfändungsschutz von Genossenschaftsanteilen durch Satzungsgestaltung?
Genossenschaftsanteile können grundsätzlich Gegenstand einer Pfändung sein.
Betriebsaufspaltung in der Genossenschaft
Vor der Umsetzung eines qualifizierten Anteilstauschs oder eines Minderwertverkaufs..
Qualifizierter Anteilstausch und Minderwertverkauf im 90:10 Modell
Vor der Umsetzung eines qualifizierten Anteilstauschs oder eines Minderwertverkaufs..
Was bedeutet investierendes Mitglied
Ein investierendes Mitglied ist eine Person oder ein Unternehmen, das sich finanziell..
Umgang mit Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung – mit Beispielen
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und wie wirkt er sich bei einer späteren Investition aus?
Satzungsgestaltung bei Genossenschaften
Die Satzung bildet das rechtliche und organisatorische Fundament einer Genossenschaft.
Wie kann ein bestehendes Einzelunternehmen möglichst steuerneutral
Ist eine „Abmeldung“/Einstellung des Einzelunternehmens mit anschließender Neugründung in der eG steuerlich regelmäßig als Betriebsaufgabe/Entnahme zu behandeln (Besteuerung stiller Reserven)?
Sachgründung Familienstiftung und Schenkungsteuer
Gegenstand ist die schenkungsteuerliche Einordnung der Sachgründung (Erstausstattung) einer rechtsfähigen
Mehrstimmrechte in der Genossenschaft
Mehrstimmrechte können innerhalb einer Genossenschaft genutzt werden
