Umgang mit Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung – mit Beispielen
Dieser Mustertext ist einzelfallbezogen anzupassen. Hierzu ist ggf. ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir übernehmen keinerlei Haftung, dass das jeweilige Dokument für Sie geeignet ist.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und wie wirkt er sich bei einer späteren Investition aus?
Mit dem IAB können Sie bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer künftigen Investition bereits bis zu 3 Jahre vor der Anschaffung steuerlich geltend machen. Wenn die Investition dann tatsächlich getätigt wird, muss der IAB im Jahr der Anschaffung wieder aufgelöst werden. Gleichzeitig können Sie aber die reguläre Abschreibung sowie unter Umständen eine Sonderabschreibung nutzen.
Frage: Wie funktioniert das Zusammenspiel von IAB-Auflösung und Sonderabschreibung an einem konkreten Beispiel?
Nehmen Sie eine PV-Anlage mit einem Netto-Kaufpreis von 250.000 € (ohne Umsatzsteuer). Im Jahr 2023 wurde ein IAB in Höhe von 50 % gebildet, also 125.000 €. Die Investition selbst erfolgt 2025.
So wird das Jahr 2025 steuerlich behandelt:
- Auflösung des IAB: Die 125.000 € aus 2023 werden in 2025 gewinnerhöhend aufgelöst.
- Sonderabschreibung: Für bestimmte Energiewirtschaftsgüter (z. B. PV-Anlagen, die eine amtliche Bestätigung erhalten haben) kann zusätzlich eine Sonderabschreibung von 40 % auf den noch nicht abgeschriebenen Restbetrag vorgenommen werden. · Investitionssumme: 250.000 € · Davon bereits über IAB berücksichtigt: 125.000 € · Verbleibender Rest: 125.000 € · Sonderabschreibung (40 % von 125.000 €) = 50.000 €
- Restwertabschreibung: Der dann verbleibende Rest wird über die normale Nutzungsdauer abgeschrieben. · Rest nach Sonderabschreibung: 125.000 € – 50.000 € = 75.000 € · Bei einer PV-Anlage mit 20 Jahren Nutzungsdauer ergibt das eine jährliche Abschreibung von 3.750 € (75.000 € / 20 Jahre).
Zusammenfassung für das Jahr 2025:
· Gewinnerhöhend: +125.000 € (Auflösung IAB) · Gewinnmindernd: -50.000 € (Sonderabschreibung) + -3.750 € (Restwertabschreibung) = -53.750 € · Ergebnis im Jahr 2025: Die Auflösung wird durch die Abschreibungen teilweise kompensiert.
Frage: Was bedeutet „der Effekt wirkt von oben nach unten“?
Die genannten Beträge (z. B. 50.000 € Sonderabschreibung) mindern direkt Ihren zu versteuernden Gewinn. Sie sind nicht die Steuerersparnis selbst. Wie hoch Ihre tatsächliche Steuerersparnis ist, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
· Beispiel: Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % sparen Sie auf 50.000 € Sonderabschreibung etwa 21.000 € an Steuern (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Frage: Gibt es eine maximale Höhe für den IAB pro Steuerpflichtigem?
Ja. Sie können pro Steuerpflichtigem und pro Wirtschaftsgut maximal 200.000 € IAB bilden. Dieser Höchstbetrag bezieht sich auf den IAB, nicht auf die Investitionssumme.
Frage: Kann ich im selben Jahr, in dem ich einen alten IAB auflöse, auch einen neuen IAB für andere Investitionen bilden?
Ja. Wenn Sie im Jahr 2025 einen IAB auflösen (z. B. über 125.000 € für die o. g. PV-Anlage), können Sie für andere, noch nicht getätigte Investitionen im selben Jahr wieder einen neuen IAB bilden – ebenfalls bis maximal 200.000 €. Das ist völlig unabhängig voneinander.
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