Rechtsformen optimieren,legal Steuern sparen!

Qualifizierter Anteilstausch und Minderwertverkauf im 90:10 Modell

Dieser Mustertext ist einzelfallbezogen anzupassen. Hierzu ist ggf. ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir übernehmen keinerlei Haftung, dass das jeweilige Dokument für Sie geeignet ist.

Vor der Umsetzung eines qualifizierten Anteilstauschs oder eines Minderwertverkaufs sollte stets eine steuerliche Beurteilung erfolgen. Solche Gestaltungen können gesellschafts- und vermögensrechtlich sinnvoll sein, sie berühren jedoch regelmäßig mehrere steuerliche Themen gleichzeitig – insbesondere Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer sowie Fragen der Buchwertfortführung und möglicher Sperrfristen. Ob eine Gestaltung steuerlich anerkannt wird, hängt nicht nur von der Vertragsformulierung, sondern auch von den tatsächlichen Verhältnissen und der konkreten Umsetzung ab. Deshalb ist es wichtig, vor der Beurkundung prüfen zu lassen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, welche Anträge zu stellen sind und welche Nachweispflichten nach dem Vollzug bestehen.

Beispiel 1: Steuerliche Beurteilung eines qualifizierten Anteilstauschs

In einem Praxisfall sollte geprüft werden, ob die Einbringung privat gehaltener GmbH-Anteile in eine andere Gesellschaft steuerneutral zu Buchwerten erfolgen kann. Die steuerliche Einschätzung ergab, dass die Voraussetzungen für einen qualifizierten Anteilstausch grundsätzlich vorliegen können, wenn die übernehmende Gesellschaft die Stimmrechtsmehrheit erhält, keine zusätzliche Gegenleistung außerhalb der neuen Gesellschaftsrechte gewährt wird und das deutsche Besteuerungsrecht erhalten bleibt. Ebenfalls wesentlich ist, dass die Buchwertfortführung vertraglich eindeutig geregelt wird und keine verdeckte Bereicherung anderer Beteiligter eintritt. Zu prüfen sind darüber hinaus mögliche Folgewirkungen, etwa im Bereich der Schenkungsteuer oder – bei grundbesitzenden Gesellschaften – der Grunderwerbsteuer, die z.B. durch einen Share Deal vermieden werden kann.

Wichtig ist außerdem, dass nach der Beurkundung regelmäßig weitere steuerliche Pflichten bestehen. Dazu können insbesondere ein fristgerechter Buchwertantrag, die Einhaltung gesetzlicher Sperrfristen, wiederkehrende Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt sowie die Sicherstellung gehören, dass das Besteuerungsrecht an den erhaltenen Anteilen im Inland verbleibt. Das Beispiel zeigt: Ein qualifizierter Anteilstausch ist keine reine Vertragsfrage, sondern setzt eine belastbare steuerliche Vorprüfung und eine saubere Nachbereitung voraus.

Beispiel 2: Steuerliche Beurteilung eines Minderwertverkaufs im 90:10-Modell

Ein weiterer Praxisfall betrifft den Verkauf einer Immobilie an eine Gesellschaft, an der der Veräußerer selbst beteiligt ist, zu einem Kaufpreis, der deutlich unter dem Verkehrswert liegt. In dem hier beschriebenen 90:10-Modell wird nur ein kleiner Teil des Wertes unmittelbar als Kaufpreis gezahlt, während der wirtschaftliche Ausgleich im Übrigen über gesellschaftsrechtliche Regelungen – etwa über eine Kapitalrücklage und eine Liquidationspräferenz – abgesichert wird. Eine steuerliche Vorprüfung ist in solchen Fällen unverzichtbar, weil insbesondere zu klären ist, ob auf privater Ebene Einkommensteuer ausgelöst wird, ob das Objekt steuerlich als Privat- oder Betriebsvermögen einzuordnen ist, ob ein gewerblicher Grundstückshandel in Betracht kommt und wie die Grunderwerbsteuer zu berechnen ist.

Die steuerliche Beurteilung kann im Einzelfall ergeben, dass eine solche Gestaltung zulässig ist, wenn keine einkommensteuerlich schädlichen Tatbestände vorliegen, die Finanzierung und Rückgriffsrechte vertraglich sauber geregelt sind und eine unentgeltliche Bereicherung anderer Beteiligter ausgeschlossen werden kann. Gerade bei deutlich unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreisen ist entscheidend, dass die Gesamtstruktur wirtschaftlich nachvollziehbar und steuerlich begründbar bleibt. Das Beispiel zeigt daher ebenfalls: Vor der Beurkundung sollte immer eine fundierte steuerliche Prüfung erfolgen, damit die Gestaltung nicht im Nachhinein unerwartete Steuerfolgen auslöst.



pro-jekt24.de – gemeinsam, digital, zukunftssicher