Info und Formulare zur Spendeneintragung auf der Lohnsteuerkarte
Mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Spenden für Stiftungen neben anderen steuerlichen Entlastungen bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass bestimmte Grenzen überschritten werden und die entsprechenden Nachweise erbracht werden.
Haftungsausschluss
Dieser Mustertext ist einzelfallbezogen anzupassen. Hierzu ist ggf. ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir übernehmen keinerlei Haftung, dass das jeweilige Dokument für Sie geeignet ist.
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