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Nichtveranlagungsbescheinigung Abgeltungssteuer Stiftung

Eine Stiftung beantragt mit dem amtlichen Vordruck NV 3 A/B beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, um Kapitalerträge ohne Steuerabzug zu erhalten. Notwendig sind Nachweise zur Gemeinnützigkeit und Vertretungsberechtigung.

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