Rechtsformen optimieren,legal Steuern sparen!

Mitgliederförderung als Kernaufgabe der Genossenschaft

Haftungsausschluss

Dieser Mustertext dient ausschließlich als Vorlage und muss auf den jeweiligen Einzelfall angepasst werden. Eine rechtliche Prüfung, insbesondere durch einen Rechtsanwalt, wird empfohlen.

Die Förderung ihrer Mitglieder ist ein wesentlicher Bestandteil einer Genossenschaft. Anders als bei klassischen Kapitalgesellschaften steht nicht ausschließlich die Erzielung von Gewinnen im Mittelpunkt. Die Genossenschaft verfolgt vielmehr den Zweck, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.


Was bedeutet Mitgliederförderung?

Mitgliederförderung kann sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Entscheidend ist, dass die jeweilige Maßnahme mit dem Förderzweck der Genossenschaft übereinstimmt und den Mitgliedern einen nachvollziehbaren Vorteil bietet.

Mögliche Formen können beispielsweise sein:

  • Gemeinschaftlicher Einkauf von Waren oder Dienstleistungen
  • Günstigere Einkaufskonditionen durch Mengenbündelung
  • Bereitstellung gemeinschaftlich genutzter Leistungen
  • Unterstützung wirtschaftlicher Tätigkeiten der Mitglieder
  • Weiterbildungs- oder Beratungsangebote

Welche Maßnahmen möglich sind, hängt insbesondere von der jeweiligen Satzung und dem Geschäftszweck ab.


Welche Rolle spielt die Satzung?

Die Mitgliederförderung sollte sich aus dem in der Satzung festgelegten Zweck der Genossenschaft ableiten lassen. Eine Genossenschaft kann daher nicht jede beliebige private Ausgabe eines Mitglieds allein durch einen Beschluss zu einer Fördermaßnahme erklären.

Bei konkreten Förderungen sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welcher Förderzweck verfolgt wird, welche Mitglieder teilnehmen und wie die Maßnahme durchgeführt wird.


Was ist bei der steuerlichen Behandlung zu beachten?

Genossenschaftliche Förderung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche damit verbundenen Aufwendungen steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden.

Insbesondere bei individuellen Vorteilen für einzelne Mitglieder können zusätzliche steuerliche Fragen entstehen. Deshalb sollten Förderzweck, betriebliche Veranlassung, Beschlussfassung und Dokumentation zusammen betrachtet werden.

Bei größeren oder ungewöhnlichen Fördermaßnahmen empfiehlt sich eine vorherige steuerliche und gegebenenfalls rechtliche Prüfung.


pro-jekt24.de – gemeinsam, digital, zukunftssicher