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Jahresmeldungen und Berichtspflichten des Vorstands

Um Ihnen die jährliche Berichterstattung zu erleichtern haben wir hier die wichtigsten Rückmeldungen und Berichte für sie zusammengefasst.

Als Vorstand einer Genossenschaft sind Sie verpflichtet, verschiedene Berichte und Meldungen zu verfassen:

  • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung): Muss spätestens innerhalb der ersten sechs Monate nach Geschäftsjahresende erstellt und der Generalversammlung vorgelegt werden.
  • Lagebericht: Bei größeren Genossenschaften ist zusätzlich ein Lagebericht erforderlich.
  • Prüfungsbericht: Genossenschaften unterliegen einer Pflichtprüfung durch den Prüfungsverband, der Bericht muss den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
  • Bericht des Vorstands: Über die Entwicklung der Genossenschaft, die wichtigsten Ereignisse und die Pläne für das kommende Jahr.
  • Meldungen an das Genossenschaftsregister: Änderungen im Vorstand, Satzungsänderungen, Auflösung oder Verschmelzung müssen gemeldet werden.

Rechtsfähige Stiftungen müssen in der Regel einen Jahresbericht verfassen und diesen der Stiftungsaufsicht vorlegen. Die Anforderungen variieren je nach Bundesland und Stiftungszweck. Oft sind auch Vermögensübersichten und Tätigkeitsberichte erforderlich. Weitere Details finden Sie in den jeweiligen Satzungen und den Landesstiftungsgesetzen. Es empfiehlt sich, diese Dokumente individuell zu prüfen, da die Regelungen je nach Organisationstyp und Bundesland unterschiedlich sein können.

Treuhandstiftungen werden komplett über den Treuhänder geführt.

Haftungsausschluss

Dieser Mustertext ist einzelfallbezogen anzupassen. Hierzu ist ggf. ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir übernehmen keinerlei Haftung, dass das jeweilige Dokument für Sie geeignet ist.