Einbringungsvertrag nebst Auflassung
Haftungsausschluss
Dieser Mustertext ist einzelfallbezogen anzupassen. Hierzu ist ggf. ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir übernehmen keinerlei Haftung, dass das jeweilige Dokument für Sie geeignet ist.
Grundstück wird von einer Privatperson in eine Wohnbaugenossenschaft eingebracht. Übertragung, Haftung, Darlehen und Kosten sind geregelt. Notarielle Beurkundung erfolgt. Die Einbringung erfolgt als Sacheinlage im Rahmen der Genossenschaftsanteile, wodurch die Eigentumsrechte ordnungsgemäß auf die Genossenschaft übergehen. Sämtliche Verpflichtungen und Lasten werden im Übertragungsvertrag eindeutig festgelegt. Die Nutzung des Grundstücks ist ausschließlich für genossenschaftliche Wohnzwecke vorgesehen. Eine Eintragung im Grundbuch erfolgt nach Abschluss der notariellen Beurkundung und Bestätigung der Genossenschaftsversammlung.
