Die atypische stille Beteiligung an einer Gesellschaft (GmbH)
Atypische stille Beteiligung – kurz erklärt
Die atypische stille Beteiligung ermöglicht es Kapitalgebern, sich am Gesamtvermögen eines Unternehmens zu beteiligen, ohne formell Gesellschafter zu werden, was steuerliche Konsequenzen wie die Einstufung als Mitunternehmer und eine komplexere Besteuerung mit sich bringt. Diese Form der Beteiligung bietet Vorteile wie Verlustverrechnung und Thesaurierungsbegünstigungen, erfordert jedoch eine sorgfältige vertragliche Ausgestaltung und steuerliche Beratung.
Fazit:
Die atypische stille Beteiligung ist ein wirkungsvolles, aber anspruchsvolles Instrument der Unternehmens- und Vermögensstrukturierung – kein Standardmodell und kein Produkt „von der Stange“.
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