Werte in / unter Genossenschaft einbringen – nur mit Profis
Werte in die Genossenschaft einbringen – richtig gemacht
Die Einbringung von Immobilien, Unternehmen oder anderen Vermögenswerten in eine Genossenschaft oder GmbH ist ein mächtiges Instrument zur Vermögenssicherung und steueroptimierten Nachfolgeplanung.
Doch: Wer hier unvorbereitet handelt, riskiert teure Fehler.
Einbringung richtig planen
Bevor Werte eingebracht werden, sollte immer geprüft werden, ob und wann dieser Schritt sinnvoll ist.
Eine steuerlich saubere Einbringung ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Die Satzung der Genossenschaft muss Einbringungen ausdrücklich zulassen.
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Der einzubringende Wert muss sich in Ihrem Besitz befinden oder zuvor rechtmäßig erworben werden.
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Die Struktur der Genossenschaft sollte so gestaltet sein, dass Vermögen langfristig geschützt und steuerlich begünstigt gehalten werden kann.
Stolpersteine vermeiden
Ein häufiger Fehler: Die Einbringung führt unbeabsichtigt zu einer Bereicherung anderer Mitglieder.
Das lässt sich nur vermeiden, wenn die Gestaltung im Vorfeld juristisch und steuerlich abgestimmt wird.
Unsere Empfehlung:
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Arbeiten Sie ausschließlich mit einer erfahrenen Transaktionskanzlei, die den Vorgang steuerlich begleitet.
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Wählen Sie einen Notar mit Genossenschafts-Erfahrung – fehlendes Fachwissen kann sonst zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen.
Fazit
Die Einbringung von Werten in eine Genossenschaft ist ein komplexer, aber lohnender Schritt – vorausgesetzt, sie wird professionell geplant und begleitet.
Setzen Sie daher auf erfahrene Experten, um Ihr Vermögen sicher und steueroptimal zu strukturieren.
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