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Welchen Zweck hat Ihre Genossenschaft?

Der Zweck der Genossenschaft – das Herzstück jeder Satzung

Der Zweck entscheidet, was Ihre Genossenschaft darf – und was nicht. Er muss klar formuliert, rechtlich korrekt und praktisch umsetzbar sein.

Woraus ergibt sich der Zweck?

Grundsätzlich gibt es nur zwei Wege, wie eine Genossenschaft wirtschaftet:

  1. Sie verkauft Produkte oder Dienstleistungen, die sie bei Mitgliedern einkauft.

  2. Sie kauft am Markt günstig ein und verkauft an Mitglieder weiter – ggf. subventioniert.

Zweck und Gegenstand in der Satzung

Der Zweck beschreibt das Ziel (z. B. gemeinschaftliches Wirtschaften).
Der Gegenstand legt fest, wie dieses Ziel erreicht wird – etwa durch Vermietung, Dienstleistungen oder Einkaufsvorteile.
Beide müssen individuell und verständlich formuliert sein – ein bloßer § 1 GenG reicht nicht aus.

Warum die Ausgestaltung so wichtig ist

Ihr Fördergeschäft muss genau zur Satzung passen.
Beispiel: Eine Immobiliengenossenschaft kann keine gemeinschaftlichen Reisen anbieten, wenn das nicht im Zweck steht.
Deshalb gilt: Der Zweck bestimmt den Rahmen, wie Geld entsteht und verwendet wird.

Fazit

Der Zweck Ihrer Genossenschaft ist individuell – aber immer das Fundament.
Er definiert Ziel und Richtung, während der Gegenstand den Weg vorgibt. Nur mit einer sauberen Formulierung funktioniert Ihre Struktur auch in der Praxis.

 

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