Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Inbetriebnahme Ihrer Genossenschaft – was bedeutet das eigentlich?
Nach der Gründung folgt ein entscheidender Schritt: die Inbetriebnahme.
Doch was passiert dabei genau – und welchen Nutzen haben Sie davon?
Was wird bei der Inbetriebnahme gemacht?
Die Inbetriebnahme ist der letzte, aber wichtige Teil unserer Leistung nach der erfolgreichen Gründung Ihrer Genossenschaft.
Dabei prüfen wir, ob alle rechtlichen, organisatorischen und formalen Voraussetzungen erfüllt sind, damit Sie sicher starten können.
Im Rahmen der Inbetriebnahme:
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analysieren wir noch einmal alle notwendigen Schritte und Strukturen,
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prüfen, welche Beschlüsse von Vorstand und Generalversammlung erforderlich sind,
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erstellen die Einladungen, Protokolle und Vorlagen zur Umsetzung,
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und stellen Ihnen individuell angepasste Musterverträge zur Verfügung – u. a. für
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ehrenamtliche Tätigkeiten,
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Dienstleistungs- und Kundenverträge,
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sowie Darlehensvereinbarungen.
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Damit ist Ihre Genossenschaft voll einsatzbereit und rechtssicher aufgestellt.
Nachbetreuung und Inbetriebnahme – auch extern?
Ja, unsere Inbetriebnahme- und Nachbetreuungsleistungen bieten wir auch für bereits bestehende oder extern gegründete Genossenschaften an.
Gerade hier ist eine strukturierte Überprüfung oft sinnvoll, um spätere Fehler oder Prüfungsprobleme zu vermeiden.
Fazit
Die Inbetriebnahme ist der Schritt, der Ihre Genossenschaft vom Papier in die Praxis bringt.
Sie sorgt für Klarheit, Sicherheit und einen reibungslosen Start in den Geschäftsbetrieb.
👉 Tipp: Lassen Sie Ihre Genossenschaft nicht nur gründen, sondern auch richtig in Betrieb nehmen – das spart später Zeit, Geld und Nerven
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