Was bringt die Genossenschaft bei Vermögensschutz und Wegzugsteuer?
Vermögensschutz & Wegzugsteuer: Wie die Genossenschaft helfen kann
Eine häufige Frage – und das zu Recht:
Kann eine Genossenschaft wirklich bei Asset Protection, also beim Vermögensschutz,
und sogar bei der Wegzugsteuer helfen?
Die Antwort lautet: Ja – und zwar besser, als viele denken.
Der Wert der Genossenschaftsanteile
Die Genossenschaft kann in drei zentralen Bereichen punkten:
-
Vermögensschutz (Asset Protection)
-
Erbschaftssteuer-Optimierung
-
Wegzugsteuer-Minimierung
Warum?
Der Schlüssel liegt in der Bewertung der Genossenschaftsanteile.
Bei einer GmbH spiegelt sich der gesamte Unternehmenswert direkt in Ihrem Privatvermögen wider.
Hält Ihre GmbH also eine Immobilie im Wert von 800.000 €,
dann zählen diese 800.000 € auch zu Ihrem Privatvermögen.
Bei der Genossenschaft ist das anders:
Ihre Anteile haben immer nur den Nennwert,
also den in der Satzung festgelegten Betrag – unabhängig vom tatsächlichen Vermögen der Genossenschaft.
💡 Beispiel:
Ihr Anteil hat einen Nennwert von 100 €.
Selbst wenn die Genossenschaft Vermögen im Wert von 2 Mio. € besitzt,
bleibt Ihr Anteil weiterhin 100 € wert.
Kündigung oder Verkauf der Anteile
Kündigen Sie Ihren Anteil,
erhalten Sie genau den Betrag zurück, den Sie eingezahlt haben –
egal, ob die Genossenschaft inzwischen reicher oder ärmer geworden ist.
Auch beim Verkauf ändert sich daran nichts.
Ein Verkauf über Nennwert (z. B. 1.000 € für einen Anteil zu 100 €)
wäre unrealistisch und wird vom Markt faktisch nicht akzeptiert.
Was bedeutet das für den Vermögensschutz?
Bringen Sie Ihre Werte (z. B. Immobilien oder Unternehmensanteile) in die Genossenschaft ein,
liegen diese nicht mehr in Ihrem Privatvermögen.
Sie besitzen nur noch Ihre Genossenschaftsanteile zum Nennwert – z. B. 100 €.
Die Genossenschaft hält aber Vermögenswerte im Millionenbereich.
Das bedeutet:
✔ Ihr Vermögen liegt in einer anderen, geschützten Struktur
✔ Ihre Anteile sind nicht pfändbar
✔ Selbst im Insolvenzfall bleibt Ihr Vermögen außerhalb der Zugriffssphäre
Wie ist das bei Wegzug?
Auch bei der Wegzugsteuer wirkt dieser Mechanismus:
Da die Genossenschaftsanteile keine Wertsteigerung erfahren,
entsteht auch keine Steuerlast durch den Wegzug.
Im Außensteuergesetz (§ 6 AStG) wird nur die Wertsteigerung seit Erwerb besteuert.
Da der Nennwert unverändert bleibt,
gibt es schlicht nichts zu versteuern –
eine elegante, rechtlich saubere Lösung.
Funktioniert das auch bei Familiengenossenschaften?
Ja.
Selbst wenn alle Mitglieder verwandt oder verschwägert sind,
bleibt die steuerliche Behandlung gleich –
sofern die Struktur korrekt aufgebaut ist.
Das Finanzamt prüft bei Familiengenossenschaften nur genauer,
aber das ändert nichts am Ergebnis, solange Sie:
-
keine regelmäßigen Gewinnausschüttungen machen
-
keine Anteile über Nennwert verkaufen
Fazit
Die Genossenschaft ist ein starkes Instrument für:
-
Vermögensschutz
-
Erbschaftssteuer-Optimierung
-
Wegzugsteuer-Minimierung
Sie kombiniert rechtliche Stabilität mit steuerlicher Intelligenz –
und bietet einen Schutz, den andere Gesellschaftsformen in dieser Form nicht erreichen.
👉 Entscheidend ist die richtige Gestaltung –
denn nur dann funktioniert der Effekt zuverlässig und rechtssicher.
pro-jekt24.de – gemeinsam, digital, zukunftssicher
