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nach außen gerichteten Tätigkeit (sog. „Beteiligung am Wirtschaftsverkehr“). Tag

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Eine Gewerbeanmeldung ist nicht bereits mit der Gründung oder Vorbereitung einer Gesellschaft erforderlich, sondern erst mit Aufnahme der tatsächlichen, nach außen gerichteten Tätigkeit (sog. „Beteiligung am Wirtschaftsverkehr“).