Beurteilung Betriebsaufspaltung bei Ehegatten
Für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung sind zwei Voraussetzungen kumulativ erforderlich: die sachliche und die personelle Verflechtung.
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Für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung sind zwei Voraussetzungen kumulativ erforderlich: die sachliche und die personelle Verflechtung.