Notwendige Formalien (Protokollierung, Beurkundung)
Diese Übersicht erläutert, wann Beschlüsse schriftlich niederzulegen, zu beurkunden oder beim Registergericht einzureichen sind.
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Diese Übersicht erläutert, wann Beschlüsse schriftlich niederzulegen, zu beurkunden oder beim Registergericht einzureichen sind.