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Steuerfreie Ausschüttungen aus der Genossenschaft?

Steuerfreie Ausschüttungen aus der Genossenschaft – geht das wirklich?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Ausschüttungen steuerfrei erfolgen. Entscheidend ist, wie die Einlagen entstanden sind und wie sie genutzt werden.

Ausschüttung verdeckter Einlagen

Wenn Sie z. B. eine Immobilie, ein Unternehmen oder andere Werte verdeckt in die Genossenschaft eingebracht haben, können diese in den Folgejahren steuerfrei ausgeschüttet werden.
Wichtig dabei:

  • Ausschüttungen nicht jährlich, sondern unregelmäßig (z. B. alle 5 Jahre) vornehmen.

  • Verwendungsreihenfolge beachten: erst versteuerbare Gewinne ausschütten, danach steuerfreie Rücklagen.

Beispiel:
Gewinn 1.000 € (steuerpflichtig) + Rücklage 50.000 € (steuerfrei) → Sie zahlen nur auf 1.000 € Steuern.

Monatliche Zahlungen über Darlehen

Wer regelmäßige Auszahlungen wünscht, kann stattdessen ein Darlehen von der Genossenschaft erhalten.
Beispiel:
100.000 € Darlehen → monatliche Ratenauszahlung + Zinsen.
Nach 5 Jahren kann eine steuerfreie Ausschüttung das Darlehen wieder ausgleichen.

Immobilien & Rückstellungen

Über einen Instandhaltungs- oder Modernisierungsplan können steuerwirksame Rückstellungen gebildet werden – sofern sie realistisch kalkuliert sind. Das senkt die Steuerlast und schafft Spielraum für künftige Maßnahmen.

Investitionsabzugsbeträge (IAB)

Für geplante Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter (nicht Immobilien) können Sie IABs bilden – das reduziert vorab die Steuerbelastung.

Fazit

Mit der richtigen Planung sind steuerfreie Ausschüttungen und clevere Liquiditätslösungen möglich.
Wichtig sind klare Strukturen, zeitliche Abstände und eine enge Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

 

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