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Steuererklärung und Probleme mit Genossenschaften

Verbandsschreiben zu Jahresabschlüssen und Fristen

Viele Genossenschaften haben aktuell Post vom Verband erhalten – mit dem Hinweis, dass der Jahresabschluss bis zum 31. Mai erstellt und die Generalversammlung abgehalten werden soll.
Das sorgt bei einigen Mitgliedern für Unsicherheit – ist aber meist kein Grund zur Sorge.

Worum es im Schreiben geht

Der Verband ist verpflichtet, auf diese Fristen hinzuweisen.
So stellt er sicher, dass gegenüber dem Ministerium keine Rückfragen entstehen und die formalen Abläufe eingehalten werden.

Frist verpasst – und jetzt?

Keine Panik:
In den ersten zwei Jahren nach der Gründung findet ohnehin keine Prüfung durch den Verband statt.
Wichtig ist nur, dass zum Zeitpunkt der nächsten Prüfung:

  • alle Jahresabschlüsse vorliegen

  • und die Generalversammlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Eine Verzögerung ist also nicht kritisch, sollte aber mit dem Verband kurz abgestimmt werden.

Fazit

Das Schreiben ist lediglich eine Erinnerung an gesetzliche Pflichten – kein Mahnschreiben.
Wenn Sie rechtzeitig planen und mit dem Verband kommunizieren, bleibt alles im grünen Bereich.

 

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