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Private Kosten – Verdeckte Gewinnausschüttung in der Genossenschaft?

Urteil des Finanzgerichts Cottbus: Förderungen als verdeckte Gewinnausschüttung

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Cottbus sorgt für Gesprächsstoff:
Förderungen in Genossenschaften können – unter bestimmten Umständen – als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet werden.
Auch die bayerische Fiskalbehörde teilt diese Einschätzung.

Was bedeutet das für Ihre Genossenschaft und Ihre Fördermöglichkeiten?

Wie kam es zu diesem Urteil?

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Genossenschaft eine dritte Mitgliederklasse geschaffen, die weder als ordentliche noch als investierende Mitglieder galt.
Diese Mitglieder brachten Kapital ein – andere Mitglieder erhielten davon finanzierte Leistungen wie Reisen oder Mahlzeiten.

Damit wurde ein zentraler Grundsatz der Genossenschaft verletzt:

Förderungen müssen immer aus dem Mitgliedergeschäft stammen – nicht aus den Einlagen anderer Mitglieder.

Hinzu kam, dass die Satzung unzureichend gestaltet war:

  • Kein klar definierter Zweck und Gegenstand
  • kein Hinweis auf gemeinschaftlichen Wareneinkauf oder förderfähige Tätigkeiten
  • und kein Nebenzweckprivileg,kein Hauptzweck existierte

Das Urteil zeigt einmal mehr:
Private oder rein individuelle Kosten dürfen nicht über die Genossenschaft abgerechnet oder subventioniert werden.
Gefördert werden dürfen nur satzungsgemäß gewerbliche Zwecke, die allen ordentlichen Mitgliedern offenstehen.

Exkurs: Ordentliches vs. investierendes Mitglied

Die Unterscheidung ist entscheidend:

  • Ordentliche Mitglieder:
    Besitzen Anteile, haben Stimmrecht und dürfen von den Leistungen der Genossenschaft profitieren.

  • Investierende Mitglieder:
    Bringen Kapital ein, dürfen nicht partizipieren und können vom Stimmrecht ausgeschlossen werden – damit das Kapital nicht die Kontrolle übernimmt.

Fehlt diese Trennung oder wird sie fehlerhaft umgesetzt, entstehen genau die Risiken, die im Urteil beanstandet wurden.

Fazit

Das Urteil des Finanzgerichts Cottbus zeigt deutlich:
Eine Genossenschaft darf nur dann fördern, wenn Satzung, Zweck und Mitgliederstruktur korrekt gestaltet sind.
Fehler in der Satzung oder falsche Förderlogiken führen schnell zu steuerlichen Konsequenzen – bis hin zur Einstufung als verdeckte Gewinnausschüttung.

👉 Tipp: Lassen Sie Ihre Satzung regelmäßig prüfen. Eine sauber formulierte Förderstruktur schützt vor Missverständnissen – und vor Problemen mit Finanzamt oder Verband.

 

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