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Optimaler Vermögensschutz und Erbschaftssteuer

Werte in die Genossenschaft einbringen – Vermögen schützen, Erbschaftssteuer vermeiden

Die Genossenschaft kann eine hervorragende Lösung sein,
um Vermögen zu sichern und Erbschaftssteuer zu minimieren oder vollständig zu vermeiden.
Doch wie genau funktioniert die Einbringung von Werten in oder unter eine Genossenschaft?
Hier finden Sie die wichtigsten Wege und Voraussetzungen.

Verschiedene Werte, verschiedene Wege

Nicht jeder Vermögenswert wird gleich behandelt – je nach Art gibt es unterschiedliche Wege der Einbringung:

  • Unternehmen (z. B. GmbH):
    Eine GmbH kann per qualifiziertem Anteilstausch unter die Genossenschaft gebracht werden – steuerneutral und rechtssicher.

  • Immobilien:
    Immobilien können per Minderwertverkauf an die Genossenschaft übertragen werden.
    Dadurch lassen sich bis zu 90 % der Grunderwerbssteuer sparen, sofern der Vorgang richtig vorbereitet wird.

  • Einzelunternehmen:
    Diese können ausgegliedert oder per Formwechsel in eine GmbH umgewandelt werden,
    bevor sie über den Anteilstausch eingebracht werden.

💡 Fazit: Es gibt nicht den einen Weg – jede Einbringung muss individuell geprüft werden,
um den wirtschaftlich und steuerlich sinnvollsten Weg zu wählen.

Minderheitsbeteiligung

Ein häufiger Fall: Sie halten nur 50 % oder weniger an einem Unternehmen.
In diesem Fall ist der Anteilstausch nicht mehr qualifiziert – stille Reserven müssten aufgedeckt und versteuert werden.

Die Lösung:
👉 Einbringung in eine gewerblich geprägte KG, die anschließend unter die Genossenschaft gestellt wird.
So bleibt die Struktur steuerlich vorteilhaft und rechtssicher.

Geld und Edelmetalle

Auch Bargeld, Kontoguthaben oder Edelmetalle können in die Genossenschaft eingebracht werden.
Der einfachste Weg ist über eine OHG, die anschließend per Formwechsel in eine Genossenschaft übergeht.

Damit werden die Vermögenswerte automatisch Eigentum der Genossenschaft
und der Vorgang bleibt steuerneutral.

Fazit

Es gibt viele Wege, Werte in oder unter eine Genossenschaft zu bringen –
ob Immobilien, Unternehmen, Geld oder Edelmetalle.

Die Vorteile sind klar:
✔ Steueroptimierte Einbringung
✔ Vermögensschutz
✔ Langfristige Nachfolgeplanung

Doch:
⚠️ Jede Struktur muss korrekt aufgebaut werden – mit wirtschaftlicher Begründung,
nicht allein zur Steuervermeidung.

Deshalb ist eine gründliche Beratung vor der Gründung entscheidend,
damit Ihre Genossenschaft von Anfang an auf sicheren Beinen steht.

 

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