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Öffentliche Bekanntmachung vs. schriftliche Einladung

Haftungsausschluss

Dieser Mustertext ist einzelfallbezogen anzupassen. Hierzu ist ggf. ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir übernehmen keinerlei Haftung, dass das jeweilige Dokument für Sie geeignet ist.

Dieses Merkblatt erklärt, wann Einladungen öffentlich (z. B. Aushang, Website) oder schriftlich erfolgen müssen. Grundlage sind Satzung und Genossenschaftsgesetz. Ziel ist eine rechtssichere Kommunikation mit allen Mitgliedern.