Rechtsformen optimieren,legal Steuern sparen!

Mitgliederküche und Lebensmittel in der betrieblichen Sphäre der Genossenschaft?

Mitgliederküche und Lebensmittel in der betrieblichen Sphäre der Genossenschaft

Darf eine Genossenschaft ihren Mitgliedern Lebensmittel bereitstellen oder gemeinsam kochen?
Kurz gesagt: ja – aber unter klaren Bedingungen.

Gemeinschaftlich kochen – aber rechtlich sauber

Eine sogenannte Mitgliederküche kann Teil des genossenschaftlichen Betriebs sein, wenn sie dem Satzungszweck dient.
Beispiel: Eine Energie-, Wohn- oder Versorgungsgenossenschaft, die nachhaltiges Wirtschaften oder gemeinschaftliche Lebensformen fördert, darf auch den Einkauf, die Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln organisieren. Wichtig ist: Es muss betrieblicher Nutzen bestehen – etwa gemeinsames Wirtschaften oder Kostenteilung, nicht bloß private Geselligkeit.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Förderung?

Ob die Mitgliederküche als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder als reine Mitgliederförderung gilt, hängt von Organisation und Abrechnung ab:

  • Werden Lebensmittel zum Selbstkostenpreis an Mitglieder ausgegeben, spricht vieles für eine Fördermaßnahme.

  • Gibt es Verkauf an Dritte oder Gewinnerzielung, entsteht ein steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb.

  • Der Betrieb sollte klar getrennt buchhalterisch erfasst werden, um spätere Konflikte mit Finanzamt oder Genossenschaftsverband zu vermeiden.

Aufzeichnung und Hygienevorschriften

Auch in der Genossenschaft gelten Lebensmittel- und Hygieneregeln. Wer regelmäßig Speisen anbietet oder verarbeitet, braucht klare Zuständigkeiten, ggf. Schulungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz und nachvollziehbare Dokumentation. Das schützt Mitglieder und Organisation gleichermaßen.

Fazit

Eine Mitgliederküche kann gelebte Genossenschaftskultur sein – gemeinsames Wirtschaften, Teilen und Nachhaltigkeit.
Doch ohne klare Satzungsgrundlage, Buchführung und Hygienekonzept droht schnell der Verlust der steuerlichen Privilegien.
Tipp: Vor Umsetzung rechtliche und steuerliche Beratung einholen – so bleibt der Genuss im rechtssicheren Rahmen.

pro-jekt24.de – gemeinsam, digital, zukunftssicher