Mitarbeiter in Genossenschaften 2.0
Braucht jede Genossenschaft Mitarbeiter?
Eine häufige Frage lautet: Muss jede Genossenschaft zwingend Mitarbeiter beschäftigen?
Die Antwort: Nicht immer – aber manchmal schon.
Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
Genossenschaft ohne Mitarbeiter?
Nicht jede Genossenschaft braucht Mitarbeiter.
Wenn Ihre Genossenschaft z. B. nur Immobilien verwaltet oder gemeinschaftlich einkauft, reicht meist ein ehrenamtlicher Vorstand oder ein engagiertes Mitglied aus.
Wichtig ist nur:
Der Vorstand muss tätig sein – auch wenn unentgeltlich.
Solange der Aufwand überschaubar bleibt, können alle Aufgaben ehrenamtlich erledigt werden.
Wann brauchen Sie Mitarbeiter?
Ob Mitarbeiter nötig sind, hängt vom Umfang der Tätigkeiten ab.
Wenn Ihre Genossenschaft umfangreiche Dienstleistungen erbringt oder verwaltet,
braucht sie auch Menschen, die diese Arbeit tatsächlich leisten.
Beispiel:
Erbringt die Genossenschaft regelmäßig Leistungen im Wert von etwa 5.000 € pro Monat,
müssen diese Tätigkeiten organisatorisch und personell abgedeckt werden.
Das kann über angestellte Mitarbeiter oder über ehrenamtlich tätige Mitglieder erfolgen –
entscheidend ist, dass der Aufwand realistisch und nachvollziehbar gedeckt wird.
Fremdvergleich
Wie in jedem Unternehmen gilt: Die Vergütung muss einem Fremdvergleich standhalten.
Leistungen und Arbeitszeiten müssen marktüblich sein.
Gerade bei Tätigkeiten wie Buchhaltung oder Organisation sollten Sie prüfen,
ob der gezahlte Lohn im realistischen Verhältnis zum Aufwand steht.
Auch eine geringfügige Beschäftigung kann hier ausreichend sein.
Mitarbeiter vs. Mitglied
Ein wichtiger Unterschied:
-
Mitarbeiter erhalten Lohn, aber keine Förderung.
-
Mitglieder können gefördert werden, aber nicht für Arbeit bezahlt werden.
Wenn jemand beides ist, müssen die Rollen klar getrennt werden:
Welche Leistung erfolgt als Mitarbeiter – und welche als Mitglied?
Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Rechtssicherheit der Genossenschaft.
Fazit
Mitarbeiter sind in einer Genossenschaft nicht zwingend erforderlich,
solange der Aufwand durch ehrenamtliche Tätigkeiten gedeckt werden kann.
Erst wenn regelmäßige, umfangreiche Leistungen erbracht werden,
ist die Anstellung von Mitarbeitern sinnvoll – oder sogar notwendig.
👉 Tipp: Prüfen Sie Ihre Struktur regelmäßig – wir helfen Ihnen zu beurteilen,
ob Ihre Genossenschaft personell optimal aufgestellt ist.
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