Mit der Genossenschaft Luxus fördern?
Förderungen in der Genossenschaft – was geht, was nicht?
Fördern und subventionieren gehört zum Kern einer Genossenschaft – doch nicht alles ist erlaubt. Entscheidend ist, was steuerlich anerkannt wird und was unter das Betriebsausgabenabzugsverbot fällt.
Fördern mit Grenzen
Überschüsse aus dem Fördergeschäft dürfen für Vergünstigungen und Subventionen genutzt werden – solange keine Steuergesetze verletzt werden.
Aber: Nicht alles kann als Betriebsausgabe gelten. Schon bei Geschenken über 50 € oder Bewirtungen über 70 % greift das Abzugsverbot.
Luxusgüter – was nicht geht
Luxusfahrzeuge, Yachten, Flugzeuge, Jagden oder Golfanlagen dürfen nicht einfach gefördert werden.
Auch Alltagsausgaben („meine Küche ist jetzt eine Kantine“) sind nicht ansetzbar, wenn keine entsprechende gewerbliche Genehmigung besteht.
Erlaubter Luxus mit Gewinn
Ein Luxusgut kann förderfähig werden, wenn es Gewinn abwirft.
Beispiel: Ein Katamaran kostet 50.000 € im Jahr. Durch Sponsoring (z. B. Werbeflächen) kann ein kleiner Überschuss entstehen – dann ist die Nutzung steuerlich legitim.
Wichtig: Alle Konditionen müssen einem Fremdvergleich standhalten.
Dinge des täglichen Bedarfs
Lebensmittel, Kleidung oder private Verbrauchsgüter sind nie förderfähig – sie gehören nicht in den Betriebsaufwand einer Genossenschaft.
Fazit
Förderung ja – aber nur mit klarer Struktur, sauberer Dokumentation und Gewinnorientierung.
Luxus ist möglich, wenn er sich rechnet.
Alles andere sollten Sie mit einem Steuerberater abstimmen, bevor das Finanzamt nachfragt.
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