Leitfaden Abschreibungen: Maximale Steuervorteile sichern!
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Leitfaden Abschreibungen: Maximale Steuervorteile sichern!
- Einleitung: So sichern Sie Ihre Steuerersparnis
Möchten Sie sich steuerliche Vorteile in Höhe von mehreren Tausend Euro nicht entgehen lassen? Viele Unternehmer sparen durch gezielte Abschreibungen erhebliche Beträge. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen anschaulich, wie Sie Ihre Investitionen steuerlich optimal nutzen und Vorteile maximieren.
- Übersicht der Inhalte
- Abschreibungsrecht: Was ist neu?
- Photovoltaikanlagen steuerlich abschreiben
- Reguläre und individuelle AfA-Sätze für Immobilien
- Firmenfahrzeuge und deren Abschreibung
- AfA-Tabellen: Nutzungsdauern kompakt
- Gebrauchtwagen: So funktioniert die Abschreibung
- Degressive und lineare Abschreibung im Vergleich
- 40 %-Sonderabschreibung clever einsetzen
- IT-Ausstattung: Rechner, Laptops & Co. abschreiben
- Neue politische Rahmenbedingungen für Abschreibungen
Mit dem Wachstumschancengesetz, das im März 2024 verabschiedet wurde, ergeben sich für die Abschreibung wichtige Änderungen:
- Neue Sonderregelungen für Wohngebäude
- Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG steigt auf 40 %
Degressive AfA bei Wohnimmobilien: Eine jährliche Abschreibung von 5 % ist möglich, wenn der Bau nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde. Für den Erwerb ist das Datum des Vertragsabschlusses entscheidend. Im Anschaffungsjahr erfolgt die Abschreibung anteilig.
40 %-Sonderabschreibung: Unternehmen mit einem Vorjahresgewinn bis 200.000 Euro können für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter eine Sonderabschreibung von 40 % in den ersten fünf Jahren geltend machen – zusätzlich zur regulären Abschreibung. Voraussetzung: Das Wirtschaftsgut wird im Betrieb oder zur Vermietung genutzt, und zwar im Anschaffungsjahr sowie im darauffolgenden Jahr.
- Abschreibung von Photovoltaikanlagen: Steuerliche Besonderheiten
Seit dem Jahressteuergesetz 2024 sind die steuerlichen Vorteile für PV-Anlagen nochmals verbessert worden. Die Einnahmen aus solchen Anlagen sind ab 2025 bis zu einer Gesamtleistung von 100 kWp von der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer befreit. Ein Überblick:
| Objekttyp | bis 31.12.2024 | ab 1.1.2025 |
| Einfamilienhaus | bis 30 kWp | bis 30 kWp |
| Zwei-/Mehrfamilienhaus (je Einheit) | bis 15 kWp | bis 30 kWp |
| Gemischt genutzte Immobilie (je Einheit) | bis 15 kWp | bis 30 kWp |
| Gewerbeimmobilie (gesamt/je Einheit) | bis 30 / 15 kWp | bis 30 / 30 kWp |
Praxisbeispiel: Investieren Sie in mehrere PV-Anlagen mit zusammen bis zu 81 kWp, bleiben die Einkünfte steuerfrei, sofern Sie die Grenze von 100 kWp nicht überschreiten. Da keine Gewinnermittlung nötig ist, entfällt auch die Ermittlung von Abschreibungsbeträgen.
- Immobilien: AfA-Sätze und Gutachten
Für Betriebsimmobilien beträgt die reguläre Abschreibungsdauer 33 Jahre, was einem AfA-Satz von 3 % jährlich entspricht. Wird ein Wertgutachten (z. B. eines öffentlich bestellten Sachverständigen) vorgelegt, das eine kürzere Nutzungsdauer belegt, kann die Abschreibung entsprechend angepasst werden. Das Gutachten kann sich auf Verkehrswert, technischen Zustand, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Einschränkungen stützen.
- Firmenfahrzeuge & Co.: So funktioniert die Abschreibung
Firmenwagen werden über die betriebsübliche Nutzungsdauer abgeschrieben – laut amtlicher Tabelle z. B. Pkw über 6 Jahre. Diese Tabellen beruhen auf Erfahrungswerten und werden allgemein akzeptiert.
Beispiel: Abschreibung eines neuen Pkw
| Jahr | AfA-Betrag | Restbuchwert 31.12. |
| 2026 (8/72 Monate) | 4.667 € | 37.333 € |
| 2027 (12/72 Monate) | 7.000 € | 30.333 € |
Beispiel: Gebrauchtwagen
| Jahr | AfA-Betrag | Restbuchwert 31.12. |
| 2026 (8/36 Monate) | 8.000 € | 28.000 € |
| 2027 (12/36 Monate) | 12.000 € | 16.000 € |
Abschreibung bei starker Beanspruchung
| Jahr | AfA-Betrag | Restbuchwert 31.12. |
| 2026 (8/24 Monate) | 12.000 € | 24.000 € |
| 2027 (12/24 Monate) | 18.000 € | 6.000 € |
| 20278 (4/12 Monate) | 6.000 € | 0 € |
- Degressive oder lineare Abschreibung – was ist wann sinnvoll?
Die degressive Abschreibung mit 20 % für bewegliche Anlagegüter wurde 2024 vorübergehend für Anschaffungen bis zum 31.12.2025 wieder eingeführt. Ein Wechsel zur linearen Methode lohnt sich, sobald der lineare Abschreibungsbetrag die degressive Variante übersteigt.
| Jahr | Degressive AfA ohne Wechsel | Degressive AfA mit Wechsel | Nur lineare AfA |
| 1 | 50.000 € | 50.000 € | 25.000 € |
| 2 | 40.000 € | 40.000 € | 25.000 € |
| 3 | 32.000 € | 32.000 € | 25.000 € |
| 4 | 25.600 € | 25.600 € | 25.000 € |
| 5 | 20.480 € | 20.480 € | 25.000 € |
| 6 | 16.384 € | 16.384 € | 25.000 € |
| 7 | 13.107 € | 16.384 € | 25.000 € |
| 8 | 10.486 € | 16.384 € | 25.000 € |
| 9 | 8.389 € | 16.384 € | 25.000 € |
| 10 | 6.711 € | 16.384 € | 25.000 € |
Beispiel: Nach sechs Jahren ist der Wechsel ratsam, da ab diesem Zeitpunkt die lineare AfA den degressiven Wert übersteigt.
- 40 %-Sonderabschreibung strategisch einsetzen
Die Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 EStG kann innerhalb von fünf Jahren flexibel genutzt werden. Besonders im Anschaffungsjahr sorgt sie für ein erhebliches Steuersparpotenzial und lässt sich zusätzlich zur regulären Abschreibung anwenden.
| Jahr | Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 |
| 1 | 40 % | 20 % | 10 % |
| 2 | – | 8 % | 20 % |
| 3 | – | 8 % | 10 % |
| 4 | 8 % | 10 % | – |
| 5 | – | 8 % | – |
Praxisbeispiel: Pkw-Sonderabschreibung
| Jahr | Sonder-AfA | Lineare AfA | Restbuchwert 31.12. |
| 2026 | 16.800 € | 4.200 € | 21.000 € |
| 2027 | – | 3.500 € | 17.500 € |
Im ersten Jahr kann der Unternehmensgewinn somit direkt um 16.800 € reduziert werden.
- Sofortabschreibung für IT-Ausstattung
Computer, Notebooks, Tablets und andere digitale Geräte können in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Alternativ ist eine Verteilung über drei Jahre möglich; eine monatsgenaue Aufteilung ist nicht mehr erforderlich.
Hardware: Dazu zählen Computer, Notebooks, Server, Monitore, Drucker und weiteres Zubehör – vorausgesetzt, die EU-Richtlinien zur umweltgerechten Gestaltung werden eingehalten.
Software: Erfasst wird sowohl Standard- als auch Individualsoftware.
Beispiel: Kaufen Sie im April 2026 einen PC samt Zubehör für 1.200 €, können Sie die komplette Summe noch im selben Jahr steuerlich geltend machen.
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