Ist eine Betriebsaufspaltung mit eine Genossenschaft möglich?
Betriebsaufspaltung vermeiden – So sichern Sie Ihre Immobilie richtig ab
Als Immobilienbesitzer können Sie mit der Vermietung an Ihre eigene Gesellschaft
unbeabsichtigt eine Betriebsaufspaltung auslösen – mit teuren steuerlichen Folgen.
Wie das passiert und wie Sie es vermeiden, erklären wir hier kompakt und verständlich.
Wie kann es zur Betriebsaufspaltung kommen?
Wenn Sie Ihre private Immobilie an eine eigene Gesellschaft vermieten,
kann das Finanzamt davon ausgehen, dass die Immobilie zum Betriebsvermögen gehört.
Das bedeutet:
Die Immobilie wird als Teil des gewerblichen Vermögens betrachtet –
und ein späterer Wertzuwachs muss versteuert werden.
Beispiel:
Wird ein Objekt für 50.000 € angesetzt und später für 70.000 € verkauft,
müssen die 20.000 € Differenz mit mindestens 30 % versteuert werden.
Damit entfällt auch der bekannte steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren.
Kurz gesagt: Eine Betriebsaufspaltung kann teuer werden – und sollte vermieden werden.
Wie kann eine Betriebsaufspaltung verhindert werden?
Grundsätzlich gilt:
👉 Vermieten Sie möglichst keine eigene Immobilie an Ihre eigene Gesellschaft.
Wenn Sie dennoch an eine Genossenschaft vermieten möchten,
müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Beschlusslage:
Die Vermietung muss per Beschluss der Genossenschaft genehmigt werden. -
Neutralität:
Das Mitglied, dem die Immobilie gehört, darf nicht mit abstimmen oder entscheiden. -
Satzungsregelung:
In unseren Satzungen integrieren wir regelmäßig einen Absatz,
der die Betriebsaufspaltung ausdrücklich ausschließt,
indem jede Vermietung an die Genossenschaft zustimmungspflichtig ist.
So bleibt Ihre Immobilie steuerlich sauber getrennt von der Genossenschaft.
Fazit
Die Betriebsaufspaltung ist ein komplexes, aber entscheidendes Thema.
Wer hier unachtsam handelt, riskiert erhebliche Steuerlast beim Immobilienverkauf.
Unsere Empfehlung:
✔ klare Satzungsregelung,
✔ sauberer Beschluss,
✔ keine Vermietung ohne steuerliche Prüfung.
So bleibt Ihre Genossenschaft rechtssicher –
und Ihre Immobilie vor ungewollten Steuerfolgen geschützt.
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