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Immobilien in die Genossenschaft – trotz bestehendem Darlehen?

Immobilie mit Darlehen an die Genossenschaft verkaufen – geht das?

Ja, das ist möglich – auch wenn auf der Immobilie noch ein Kredit läuft. Entscheidend ist die richtige Gestaltung.

Minderwertverkauf trotz laufendem Darlehen

Beispiel:
Immobilienwert 300.000 € → Verkauf an die Genossenschaft für 30.000 €.
Das bestehende Darlehen über 100.000 € bleibt bestehen, Sie bleiben Darlehensnehmer.
Die Immobilie wird nicht lastenfrei übertragen, sondern bleibt als Pfand bestehen. Die Bank hat kein Sonderkündigungsrecht – es ändert sich wirtschaftlich nichts.

Das Unternehmen schreibt die Immobilie zum vollen Verkehrswert ab, während 30.000 € als Darlehen und 270.000 € als steuerfreie Rücklage verbucht werden können (bei richtiger Gestaltung).

Kurze Zusammenfassung
  • Verkauf unter Verkehrswert (z. B. 30.000 €)

  • Grunderwerbsteuer nur auf diesen Betrag

  • Fortlaufende Kreditraten bleiben bei Ihnen

  • Bildung einer steuerfreien Rücklage möglich

  • Kapitaldienst kann aus Mieterträgen steuerfrei erfolgen

Grunderwerbsteuer

Die Steuer wird nur auf den vereinbarten Kaufpreis berechnet – nicht auf den tatsächlichen Marktwert.
Das Finanzamt setzt hierfür den gemeldeten Schätzwert an, also z. B. 30.000 €.

Fazit

Ein bestehendes Darlehen ist kein Hindernis für den Verkauf an Ihre Genossenschaft.
Mit der passenden Struktur können Sie Liquidität erhalten, steuerfreie Rücklagen bilden und Ihre Immobilie trotzdem erfolgreich in die Genossenschaft überführen.

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