Ihre Genossenschaftscheckliste fürs ganze Jahr
Jahresplan für Ihre Genossenschaft – was wann zu tun ist
Über das Jahr verteilt gibt es für jede Genossenschaft feste Aufgaben, Fristen und Abläufe. Mit der richtigen Planung bleibt alles stressfrei und rechtssicher.
1. Quartal – Jahresstart & Vorbereitung
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Jahresabschluss vorbereiten: Buchführung frühzeitig an den Steuerberater geben – je früher, desto besser.
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Fördergeschäftsbetrieb planen: Welche Förderungen oder Vergünstigungen sollen Mitglieder erhalten? Auch immaterielle Vorteile (z. B. Weiterbildungen) einplanen.
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Generalversammlung vorbereiten: Termin finden, Einladungen planen, Unterlagen vorbereiten.
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Meldungen ans Finanzamt: Anteilstausch, Immobilieneinbringung oder andere meldepflichtige Vorgänge spätestens bis 31. Mai formlos melden.
2. Quartal – Generalversammlung
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Durchführung der Generalversammlung:
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Besprechung des Prüfungsberichts (bei Kleinstgenossenschaften Pflicht).
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Der Prüfer informiert alle Mitglieder über das Ergebnis.
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Protokollierung aller Beschlüsse.
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3. Quartal – Planung & Steuerstrategie
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Jahresplanung mit dem Steuerberater:
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Rückstellungen und Investitionsabzugsbeträge prüfen.
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Investitionen und Modernisierungen planen.
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Auch Tochtergesellschaften einbeziehen.
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4. Quartal – Jahresabschluss & Förderabrechnung
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Abrechnung der Förderungen:
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Alle Förderungen des Jahres erfassen und mit Mitgliedern abrechnen.
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Wichtig für Verband und Finanzamt.
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Vorbereitung Jahresabschluss:
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Belege sortieren, Buchungen abschließen, Unterlagen für das Folgejahr vorbereiten.
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Ganzjährig – Ordnung & Transparenz
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Beschlusssammlung führen:
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Laufend alle Vorstand- und Generalversammlungsbeschlüsse erfassen (Excel-Tabelle + unterschriebene Kopien).
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Transparenzregister aktuell halten:
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Änderungen bei Mitgliedern oder Beteiligten zeitnah eintragen.
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Fazit
Mit einem klaren Jahresplan bleibt Ihre Genossenschaft jederzeit prüfungsbereit.
Wer die Fristen kennt, spart Zeit, vermeidet Stress – und sorgt für eine reibungslose Zusammenarbeit mit Steuerberater, Verband und Finanzamt.
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