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Genossenschaft und das Darlehen

Darlehen in der Genossenschaft – Möglichkeiten, Chancen und Stolperfallen

Rund um das Thema Darlehen in der Genossenschaft gibt es viele Fragen –
von der Finanzierung über Mitglieder bis hin zu investierenden Beteiligten.
Welche Variante wann sinnvoll ist und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.

Darlehen durch Mitglieder

Ein Mitglied kann der Genossenschaft ein Darlehen geben – das ist grundsätzlich erlaubt.

Dabei gelten folgende Regeln:

  • Ist das Mitglied kein Unternehmer im Sinne des BGB, darf das Darlehen bis zu 25.000 € betragen.

  • Ist das Mitglied Unternehmer, sind sogar bis zu 2 Mio. € möglich.

  • Der maximale Zinssatz liegt jeweils bei 1,5 %.

  • Das Darlehen darf nur für das Anlagevermögen der Genossenschaft verwendet werden.

💡 Tipp: Achten Sie immer auf eine klare Zweckbindung – sonst kann das Darlehen steuerlich problematisch werden.

Darlehen an Mitglieder

Auch die Genossenschaft selbst darf Darlehen an ihre Mitglieder vergeben –
aber nicht als Haupttätigkeit und nur unter bestimmten Bedingungen.

Solche Darlehen sind beispielsweise sinnvoll,
wenn ein Mitglied mit dem Geld den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft stärkt.

Dabei gilt:

  • Die Konditionen müssen fremdvergleichsüblich sein – also wie bei einer Bank.

  • Laufzeit und Zinssatz müssen realistisch und nachvollziehbar angesetzt werden.

Investierende Mitglieder

Eine Alternative zum Darlehen ist die Aufnahme investierender Mitglieder.

Diese Mitglieder bringen Kapital ein, ohne aktiv am Fördergeschäft teilzunehmen.
Sie erhalten dafür eine Rendite aus dem Überschuss,
die jährlich von der Generalversammlung beschlossen wird.

⚠️ Wichtig:
Ein ordentliches Mitglied kann nicht gleichzeitig investierendes Mitglied sein –
die Rollen sind klar voneinander getrennt.

Zeichnen weiterer Anteile

Wenn Sie selbst zusätzliches Kapital in Ihre Genossenschaft bringen möchten,
ist das Zeichnen weiterer Anteile oft der einfachste Weg.

Vorteile:

  • Das eingebrachte Geld zählt zum Eigenkapital – nicht zu den Verbindlichkeiten.

  • Sie können die Anteile später kündigen und Ihr Geld zurückerhalten.

  • Die Bilanz der Genossenschaft verbessert sich sichtbar.

Fazit

Es gibt verschiedene Wege, Kapital in die Genossenschaft einzubringen oder bereitzustellen.
Welche Lösung für Sie die beste ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab –
und davon, ob das Kapital der Förderung, dem Ausbau oder der Stabilisierung dient.

👉 Empfehlung: Lassen Sie sich vor jeder Entscheidung steuerlich und rechtlich begleiten,
um Ihre Genossenschaft optimal aufzustellen und Risiken zu vermeiden

 

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