Eine Genossenschaft ohne Geld?
Kurzfristig Geld in die Genossenschaft bringen
Die Genossenschaft ist gegründet, Rechnungen liegen vor – aber das Konto ist noch leer? Kein Problem. Es gibt einfache und rechtssichere Wege, kurzfristig Liquidität zu schaffen.
1. Mitgliederdarlehen statt Anteilsveränderung
Neue Anteile zu zeichnen ist nicht empfehlenswert, da dies steuerliche Nachteile bringen kann.
Besser: Ein Darlehen an die Genossenschaft.
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Schriftlicher Darlehensvertrag erforderlich
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Mindestverzinsung: 1,5–2 %
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Bis 25.000 € je Mitglied möglich
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Größere Beträge nur mit Rangrücktrittsklausel
2. Drei Schritte zum Darlehen
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Vertrag erstellen
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Generalversammlung beschließt Annahme
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Zahlungsmodalitäten festlegen (z. B. 1 Jahr Laufzeit)
3. Kleine Beträge: Auslage statt Darlehen
Geht es nur um wenige Rechnungen, können Sie diese privat auslegen und sich den Betrag später von der Genossenschaft erstatten lassen.
Fazit
Wie bei der GmbH gilt: Geldzuflüsse müssen klar geregelt und dokumentiert sein.
Für größere Summen eignet sich ein Darlehen, für kleine Ausgaben eine kurzfristige Auslage – beides steuerkonform, wenn sauber umgesetzt.
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