Die teuersten und gefährlichsten Fehler bei der Genossenschaftsgründung
Die 5 größten Fehler bei der Gründung einer Genossenschaft – und wie Sie sie vermeiden
Immer mehr Menschen gründen Genossenschaften – doch leider funktionieren viele davon nicht richtig.
Der Grund: fehlerhafte Beratung, fehlende steuerliche Begleitung oder unvollständige Satzungen.
Damit Ihnen das nicht passiert, zeigen wir die häufigsten Stolperfallen und wie Sie sich davor schützen.
1. Fehler: Formwechsel von GmbH oder UG zur Genossenschaft
Ein Formwechsel ist grundsätzlich möglich – aber steuerlich heikel.
Denn bei einem solchen Wechsel müssen die stillen Reserven aufgedeckt werden.
Diese sind meist vorhanden und führen zu hohen Steuerzahlungen, da sie vor dem Wechsel versteuert werden müssen.
Nur wenn keine stillen Reserven existieren, ist der Formwechsel unproblematisch.
Sonst sollten Sie lieber über eine Einbringung oder Neugründung nachdenken.
2. Fehler: Falsche Gestaltung des Fördergeschäftsbetriebs
Viele Satzungen enthalten lediglich den Hinweis auf § 1 GenG – das reicht nicht aus.
Zweck und Gegenstand müssen vollständig und nachvollziehbar formuliert sein,
damit Finanzamt und Verband erkennen, was Sie fördern und wie die Mitglieder profitieren.
Eine falsch formulierte Satzung kann dazu führen, dass keine steuerliche Anerkennung erfolgt.
3. Fehler: Unzulässige Satzung
Eine Satzung mit nur 2–4 Seiten wirkt zwar übersichtlich, ist aber oft rechtlich unvollständig.
Wichtige Punkte werden dabei in eine Allgemeine Geschäftsordnung (AGO) ausgelagert –
was nicht zulässig ist.
Alle Regelungen zur Mitgliedschaft, Beschlussfassung oder Förderung müssen in der Satzung selbst stehen.
Fehlt das, sind diese Passagen unwirksam und können bei der Prüfung beanstandet werden.
4. Fehler: Einbringungen ohne Vorbereitung
Ob Immobilien, Unternehmen oder Vermögenswerte – jede Einbringung in die Genossenschaft erfordert Vorbereitungen.
Fehlen passende Satzungsregelungen, kann das steuerliche Schäden oder gar Rückabwicklungen nach sich ziehen.
Eine professionelle steuerliche und juristische Begleitung ist daher unverzichtbar.
5. Fehler: Mögliche Betriebsaufspaltung
Viele Satzungen verhindern keine Betriebsaufspaltung.
Das kann passieren, wenn Sie z. B. eine eigene Immobilie an die Genossenschaft vermieten.
Folge: Die Immobilie wird zum notwendigen Betriebsvermögen,
was beim Verkauf oder bei Anteilsübertragungen teure Konsequenzen haben kann.
Doppelt hält besser!
Diese Beispiele zeigen: Eine Genossenschaft funktioniert nur mit einer sauberen rechtlichen und steuerlichen Basis.
Wenn Ihnen eine Gründung „zu einfach“ erscheint, ist Vorsicht geboten.
Wir bieten Ihnen:
-
eine kostenlose Erstberatung zur Einschätzung Ihrer aktuellen Situation
-
und auf Wunsch eine gründliche Prüfung Ihrer bestehenden Genossenschaft.
Unser Team aus Juristen, Steuerberatern und erfahrenen Prüfern sorgt dafür,
dass Ihre Genossenschaft rechtssicher, steuerlich korrekt und dauerhaft funktionsfähig bleibt.
Fazit
Die häufigsten Fehler entstehen durch fehlende Expertise und oberflächliche Beratung.
Mit der richtigen Vorbereitung und Begleitung wird Ihre Genossenschaft dagegen zum stabilen Erfolgsmodell.
👉 Tipp: Lassen Sie Ihre Satzung und Einbringungsstrategie regelmäßig prüfen – bevor teure Fehler entstehen.
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