Die Nachfolge mit einer Genossenschaft regeln
Unternehmensnachfolge mit der Genossenschaft – flexibel, fair und steueroptimiert
Früher oder später betrifft sie jedes Unternehmen: die Nachfolge.
Wer übernimmt die Verantwortung? Wie wird der Übergang gestaltet –
und lassen sich dabei Führungsregeln festlegen oder Einnahmen sichern?
Mit der Genossenschaft gibt es eine Lösung,
die wirtschaftlich, steuerlich und organisatorisch überzeugt.
Übergabe durch Ausgliederung
Ja – Sie können Ihr Unternehmen steuerneutral in eine Genossenschaft ausgliedern
und damit an Mitarbeiter oder Dritte übergeben.
Ein bekanntes Beispiel ist ein Architekturbüro,
das auf genau diesem Weg erfolgreich übertragen wurde.
👉 Vorteile:
-
Steuerneutraler Vorgang (auch bei Immobilien im Unternehmen)
-
Klare Mitbestimmungsrechte über die Mitgliedschaft
-
Möglichkeit, zukünftige Einnahmen über Anteile oder Umsatzbeteiligungen zu sichern
Das Unternehmen wird so Teil der Genossenschaft,
und Sie bestimmen, wer Mitglied werden darf – etwa Mitarbeiter oder Nachfolger.
Diese Struktur schafft Kontinuität, Sicherheit und Motivation.
Übergabe von Immobilien
Auch für Eigentümer mit großem Immobilienbestand
bietet die Genossenschaft eine hervorragende Möglichkeit zur Nachfolgeplanung.
Die Immobilien können in die Genossenschaft eingebracht
und von dort steueroptimiert an Erben oder Familienmitglieder übertragen werden.
Optional lassen sich vermögensverwaltende Strukturen unterhalb der Genossenschaft einbinden,
um langfristig Rendite, Verwaltung und Besitz klar zu regeln.
Fazit
Mit einer Genossenschaft lässt sich nahezu jede Form der Nachfolge realisieren –
ob an Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Familienangehörige.
✔ Steuerneutraler Übergang
✔ Rechtssichere Struktur
✔ Flexible Beteiligungsmodelle
Die Genossenschaft ist damit eine der stabilsten und nachhaltigsten Formen
der Unternehmensnachfolge – wirtschaftlich sinnvoll, steuerlich attraktiv und zukunftssicher.
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