Das Eigenheim in der Genossenschaft – Wie sinnvoll ist das?
Private Immobilie in der Genossenschaft – sinnvoll oder nicht?
Viele Eigentümer stellen sich die Frage, ob es sinnvoll ist,
die eigene Immobilie in eine Genossenschaft einzubringen.
Tatsächlich kann das zahlreiche Vorteile bieten – aber nur,
wenn die Struktur korrekt gestaltet ist.
Hier erfahren Sie, wann sich dieser Schritt lohnt und worauf Sie achten sollten.
Warum die Privatimmobilie in die Genossenschaft bringen?
Es gibt zwei Hauptgründe:
-
Erbschaft & Nachfolge:
Liegt die Immobilie in der Genossenschaft, gehört sie nicht mehr Ihnen privat,
sondern der Genossenschaft selbst.
Dadurch entfällt die klassische Vererbung –
Sie vererben lediglich Ihre Anteile, die durch die Nennwertbarriere geschützt sind. -
Kosten & Finanzierung:
Befindet sich die Immobilie im Besitz der Genossenschaft,
trägt diese auch die laufenden Kosten wie Modernisierung und Instandhaltung.
Zudem kann die Genossenschaft Ihnen die Immobilie vermieten
– und dabei Miete und Betriebskosten subventionieren,
sofern sie über einen aktiven Fördergeschäftsbetrieb verfügt.
💡 Wichtig: Subventionen sind nur möglich, wenn die Genossenschaft eigene Einnahmen erzielt.
Eine Genossenschaft nur für die Privatimmobilie?
Das lohnt sich nur bei sehr hohem Immobilienwert.
Denn jede Genossenschaft braucht einen echten Zweck –
also wirtschaftliche Aktivitäten, mit denen sie Einnahmen erzielt.
Wenn die Genossenschaft ausschließlich die Privatimmobilie hält,
muss diese besonders hochwertig sein,
damit sich die Struktur lohnt und der Förderzweck erfüllt bleibt.
Wie kommt die Privatimmobilie in die Genossenschaft?
In der Regel über einen Minderwertverkauf:
-
Die Immobilie wird z. B. zu 10 % des Verkehrswerts an die Genossenschaft verkauft.
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Die Genossenschaft führt sie mit 100 % des Werts in ihrem Anlagevermögen.
-
Die restlichen 90 % gelten als verdeckte Einlage.
Dadurch entsteht eine steuerlich günstige Gestaltung:
Die Genossenschaft trägt fortan alle Kosten,
während Sie eine geringe Miete und Nebenkosten zahlen.
Bestehen noch Kredite oder Darlehen,
können diese in den meisten Fällen in die Struktur integriert werden.
Wie ist das bei größerem Immobilienbesitz?
Bei mehreren Objekten ist eine individuelle Prüfung notwendig.
Entscheidend sind unter anderem:
-
bestehende Spekulationsfristen,
-
geplante Verkäufe oder Umnutzungen,
-
steuerliche Auswirkungen.
Hierzu existieren spezielle Prüfschemata,
die von Steuerberatern und Juristen angewendet werden sollten,
um die optimale Lösung zu finden.
Fazit
In vielen Fällen kann es sehr sinnvoll sein,
die eigene Immobilie in die Genossenschaft einzubringen.
Sie profitieren von:
✔ steuerlichen Vorteilen bei der Erbschaft,
✔ Entlastung bei Instandhaltungs- und Betriebskosten,
✔ langfristigem Vermögensschutz.
Aber:
⚠️ Eine Genossenschaft braucht einen echten Zweck und Einnahmen,
damit Subventionierungen rechtssicher möglich sind.
Lassen Sie sich daher vorher professionell beraten –
so stellen Sie sicher, dass Ihre Struktur wirtschaftlich, steuerlich und rechtlich optimal funktioniert.
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