Betriebsaufspaltung bei Genossenschaften? – So können Sie sie vermeiden!
Betriebsaufspaltung bei Genossenschaften
Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft auftreten – vor allem, wenn Immobilien und unternehmerische Tätigkeiten eng miteinander verbunden sind. Sie entsteht typischerweise, wenn eine Person oder Gesellschaft sowohl Eigentümer einer Immobilie als auch maßgeblich an einem Unternehmen beteiligt ist, das diese Immobilie nutzt.
Das Problem: In diesem Fall gilt die Immobilie steuerlich als notwendiges Betriebsvermögen. Beim Verkauf entsteht dadurch ein erheblicher Steuerschaden, weil sowohl der Wertzuwachs der Immobilie als auch der Unternehmensanteil versteuert werden muss.
Bei Genossenschaften kann eine Betriebsaufspaltung insbesondere dann entstehen, wenn ein Mitglied Eigentümer einer Immobilie ist, die an die Genossenschaft vermietet wird – oder wenn ein Mitglied selbst gemietet hat und die Immobilie weiter an die Genossenschaft vermietet.
Solche Konstellationen müssen sorgfältig geprüft werden. Wer eine solche Situation befürchtet, sollte unbedingt vorab den Steuerberater hinzuziehen.
Unsere Gründungskunden sind hier auf der sicheren Seite: In unseren Satzungen ist bereits ein entsprechender Passus enthalten, der eine Betriebsaufspaltung verhindert. Zudem erhalten sie die notwendigen Beschlüsse, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Fazit: Eine Betriebsaufspaltung kann teuer werden – aber mit der richtigen Gestaltung und Beratung lässt sie sich zuverlässig vermeiden.
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