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Autos und Versicherungen in Genossenschaften

Fahrzeuge in der Genossenschaft – so funktioniert’s richtig

Viele möchten Fahrzeuge in ihre Genossenschaft einbringen oder Mitgliedern zur Nutzung bereitstellen. Das geht – aber nur mit der richtigen Struktur und Dokumentation.

Kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regelung

Wenn das Auto privat von Mitgliedern gemietet wird, entfällt sowohl Fahrtenbuch als auch 1%-Regelung.
Die Genossenschaft agiert dabei als Vermieterin, nicht als Nutzerin im Geschäftsbetrieb.
Wichtig: Wird das Auto dienstlich genutzt, drohen Probleme bei der Sozialversicherungsprüfung.

In der Praxis
  • Fahrzeug wird von der Genossenschaft gekauft (z. B. ohne MwSt. von Privat).

  • Zulassung, Versicherung und Steuer laufen auf die Genossenschaft.

  • Versicherung vorab informieren: Nutzung durch begrenzten Mitgliederkreis muss erlaubt sein.

Vermietung an Mitglieder

Für die Vermietung sind klare Beschlüsse und Dokumentation nötig:

  1. Satzung muss gemeinschaftlichen Wareneinkauf erlauben

  2. Generalversammlungsbeschluss liegt vor

  3. Vorstandsbeschluss zum konkreten Fahrzeug

  4. Schriftlicher Mietvertrag mit dem jeweiligen Mitglied

Keine gute Idee: kostenlose Nutzung oder unklare Absprachen („wir regeln das untereinander“) – das führt zu steuerlichen Problemen.

Fazit

Fahrzeuge können rechtssicher in der Genossenschaft genutzt werden – wenn klare Regeln, Beschlüsse und Verträge vorliegen.
So bleibt alles nachvollziehbar, steuerlich sauber und praktisch umsetzbar.

 

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