Autos und Versicherungen in Genossenschaften
Fahrzeuge in der Genossenschaft – so funktioniert’s richtig
Viele möchten Fahrzeuge in ihre Genossenschaft einbringen oder Mitgliedern zur Nutzung bereitstellen. Das geht – aber nur mit der richtigen Struktur und Dokumentation.
Kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regelung
Wenn das Auto privat von Mitgliedern gemietet wird, entfällt sowohl Fahrtenbuch als auch 1%-Regelung.
Die Genossenschaft agiert dabei als Vermieterin, nicht als Nutzerin im Geschäftsbetrieb.
Wichtig: Wird das Auto dienstlich genutzt, drohen Probleme bei der Sozialversicherungsprüfung.
In der Praxis
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Fahrzeug wird von der Genossenschaft gekauft (z. B. ohne MwSt. von Privat).
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Zulassung, Versicherung und Steuer laufen auf die Genossenschaft.
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Versicherung vorab informieren: Nutzung durch begrenzten Mitgliederkreis muss erlaubt sein.
Vermietung an Mitglieder
Für die Vermietung sind klare Beschlüsse und Dokumentation nötig:
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Satzung muss gemeinschaftlichen Wareneinkauf erlauben
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Generalversammlungsbeschluss liegt vor
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Vorstandsbeschluss zum konkreten Fahrzeug
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Schriftlicher Mietvertrag mit dem jeweiligen Mitglied
Keine gute Idee: kostenlose Nutzung oder unklare Absprachen („wir regeln das untereinander“) – das führt zu steuerlichen Problemen.
Fazit
Fahrzeuge können rechtssicher in der Genossenschaft genutzt werden – wenn klare Regeln, Beschlüsse und Verträge vorliegen.
So bleibt alles nachvollziehbar, steuerlich sauber und praktisch umsetzbar.
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