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Änderungen in der Genossenschaft = Anpassung im Transparenzregister

Das Transparenzregister für Genossenschaften

Das Transparenzregister dient als zentrale Auskunftsplattform für Behörden, um die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens zu ermitteln. Während bei Kapitalgesellschaften in der Regel die Anteilsverhältnisse entscheidend sind, richtet sich die Eintragung bei Genossenschaften nach den Stimmrechtsanteilen. Wer weniger als 25 % der Stimmen hält, gilt dabei nicht als wirtschaftlich Berechtigter.

In vielen Fällen muss daher nur der Vorstand als sogenannter „fiktiv wirtschaftlich Berechtigter“ eingetragen werden. Ändert sich jedoch die Mitgliederstruktur – etwa durch den Eintritt neuer Mitglieder oder juristischer Personen – kann sich auch der Stimmrechtsanteil verschieben. In solchen Fällen ist eine Aktualisierung des Eintrags im Transparenzregister erforderlich.

Wird das Register nicht rechtzeitig angepasst, können Unstimmigkeitsmeldungen entstehen, zum Beispiel durch Banken. Diese führen häufig zu unnötigem Aufwand und Rückfragen der Behörden.

Der Vorstand kann die Änderungen selbst melden oder uns damit beauftragen – wichtig ist nur, dass die Angaben stets aktuell sind.

Tipp: Melden Sie uns jede Veränderung der Mitgliederstruktur, damit wir die Anpassung im Transparenzregister rechtzeitig und korrekt für Sie übernehmen können.

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