Steuerfalle: Verdeckte Gewinnausschüttung
Haftungsausschluss
Dieser Mustertext dient ausschließlich als Vorlage und muss auf den jeweiligen Einzelfall angepasst werden. Eine rechtliche Prüfung, insbesondere durch einen Rechtsanwalt, wird empfohlen.
Steuerfalle: Verdeckte Gewinnausschüttung
Bei Unternehmen und Genossenschaften kann eine steuerlich zunächst vorteilhaft erscheinende Gestaltung schnell zum Problem werden. Insbesondere dann, wenn Mitglieder, Gesellschafter oder nahestehende Personen wirtschaftliche Vorteile erhalten, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) im Raum stehen.
Wann kann eine verdeckte Gewinnausschüttung entstehen?
Problematisch können beispielsweise folgende Situationen sein:
- Überhöhte Vergütungen oder Zahlungen
- Übertragung von Vermögenswerten unter Wert
- Übernahme privater Aufwendungen
- Unangemessene Miet-, Kauf- oder Darlehensverträge
- Leistungen ohne angemessene Gegenleistung
Entscheidend ist insbesondere, ob die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält.
Wann wird Steuergestaltung zum Gestaltungsmissbrauch?
Steuerliche Gestaltung ist grundsätzlich zulässig. Grenzen setzt jedoch unter anderem § 42 AO. Eine Gestaltung kann steuerlich problematisch werden, wenn unangemessene rechtliche Wege gewählt werden, um einen gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil zu erzielen.
Welche Folgen können drohen?
Wird eine Gestaltung vom Finanzamt nicht anerkannt, können unter anderem Steuernachzahlungen, steuerliche Korrekturen, Zinsen und weitere finanzielle Folgen entstehen. Bei entsprechenden Voraussetzungen können auch steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen hinzukommen.
Gerade bei Geschäften zwischen einer Genossenschaft und ihren Mitgliedern sollten Verträge, Konditionen und wirtschaftliche Gründe deshalb nachvollziehbar dokumentiert und komplexe Gestaltungen vorab fachlich geprüft werden.
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