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Die Genossenschaft und das Ausland

Genossenschaft & Ausland – was ist erlaubt?

Viele Gründer werden unsicher, wenn es um Auslandsvorhaben geht:
Darf die Genossenschaft im Ausland aktiv werden?
Was ist erlaubt – und worauf muss geachtet werden?
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick

Immobilien im Ausland

Grundsätzlich darf eine Genossenschaft Immobilien im Ausland erwerben – jedoch hängt die tatsächliche Umsetzung stark vom jeweiligen Landesrecht ab.

  • In vielen EU-Ländern ist der Erwerb unkompliziert.

  • In anderen Staaten gelten strenge Auflagen oder Beschränkungen – teils auch steuerlich.

💡 Tipp: Lassen Sie den geplanten Immobilienkauf vorab im Zielland durch einen dortigen Rechtsanwalt oder Steuerberater prüfen.

Beteiligungen an ausländischen Unternehmen

Auch hier gilt: rechtlich möglich, aber abhängig vom Land.

Beispiel:
In Thailand darf eine deutsche Genossenschaft maximal 49 % eines Unternehmens halten – die restlichen 51 % müssen in thailändischer Hand bleiben.

Innerhalb der EU ist eine Beteiligung meist deutlich einfacher zu realisieren.

Ausschüttung ins Ausland

Eine Ausschüttung an Mitglieder oder Beteiligte im Ausland ist grundsätzlich zulässig.
Beachten Sie jedoch:

  • Innerhalb der EU gilt eine Abgeltungssteuer von 25 %, die erst auf Antrag zurückerstattet wird.

  • Die Bearbeitung kann bis zu ein Jahr dauern.

Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalten

Private Reisekosten dürfen nicht einfach durch die Genossenschaft übernommen werden.
Eine Förderung ist jedoch möglich, wenn:

  • der Förderzweck solche Reisen ausdrücklich vorsieht,

  • ein Generalversammlungsbeschluss den gemeinschaftlichen Einkauf (z. B. Flüge, Unterkunft) erlaubt,

  • und die Kostenverteilung an die Mitglieder per Vorstandsbeschluss dokumentiert wird.

Damit bleibt die Maßnahme im Rahmen des Fördergeschäftsbetriebs.

Fazit

Ob Immobilien, Beteiligungen oder Auslandsausschüttungen – vieles ist möglich, wenn Sie rechtzeitig planen und korrekt dokumentieren.
Gerade bei Auslandsbezug gilt: Länderspezifische Vorgaben prüfen, Beschlüsse sauber fassen und steuerlich begleiten lassen

 

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