Wie hoch darf in Genossenschaften – subventioniert werden?
Subventionen in der Genossenschaft – wie weit darf man gehen?
Darf eine Genossenschaft Leistungen für ihre Mitglieder subventionieren?
Ja – aber nur, solange sie Überschüsse erwirtschaftet und nicht ins Defizit gerät.
Wie viel darf subventioniert werden?
Solange die Genossenschaft Gewinne im Fördergeschäftsbetrieb erzielt, darf sie diese frei zur Förderung einsetzen.
Eine Schenkung ist nicht erlaubt, Subventionen müssen immer im wirtschaftlichen Rahmen bleiben.
Empfohlen: mindestens 1 € Miete und 1 € Betriebskostenpauschale als symbolische Beteiligung.
Das Nebenzweckprivileg
Die Genossenschaft darf auch Einnahmen aus Nebenzwecken (z. B. Vermietung, Verpachtung, Fördergelder) zur Subventionierung nutzen – wenn dies in der Satzung verankert ist.
Fehlt dieser Passus, dürfen solche Mittel nicht eingesetzt werden.
Beispiel: Eine Genossenschaft, die vergünstigten Wohnraum schafft, muss den Immobilienbereich ausdrücklich als Nebenzweck nennen.
Historische Beispiele
Bereits der BFH in den 80ern und der Europäische Gerichtshof 2019 bestätigten:
Subventionen sind erlaubt, wenn Überschüsse vorhanden sind und der Nebenzweck klar geregelt ist.
Fazit
Sie dürfen so weit subventionieren, wie Geld vorhanden ist.
Eine Dienstleistung für 500 € auf 1 € zu senken ist nur dann möglich, wenn die fehlenden 499 € durch Überschüsse gedeckt sind.
Wichtig: Satzung, Zweck und Fördergeschäft müssen immer zusammenpassen – nur dann bleibt die Förderung rechtssicher.
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